Nach den Ereignissen in Fukushima findet die „Energiewende“ breite Unterstützung in Politik und Gesellschaft. Erneuerbare Energien spielen dabei eine große Rolle. In Bayern findet das zum Beispiel im Energiekonzept der Staatsregierung seinen Niederschlag. Insbesondere Biogasanlagen, Windräder bzw. Windkraftanlagen und Solarparks erleben derzeit einen Boom.
Die Suche nach geeigneten Standorten ist dabei nicht immer konfliktfrei. Das gilt insbesondere für Windkraftanlagen. So gibt es zwar entsprechende Regelwerke und Fachhilfen – in Bayern z. B. die „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“ und die „Gebietskulisse Windkraft“ – doch lassen diese viel Interpretations-Spielraum, so dass häufig Einzelfallentscheidungen nötig sind. Regelmäßig finden sich Gegner und Befürworter von Windkraftanlagen deshalb vor Gericht wieder.
PAN erstellt in diesem Kontext Untersuchungen und naturschutzfachliche Gutachten. Unsere Dienstleistungen umfassen sowohl die Kartierung von Vögeln und Fledermäusen – diese Tiergruppen sind vor allem bei Windkraftanlagen relevant – sowie von anderen Artengruppen und Lebensräumen (s. Erfassungen/Kartierungen), als auch die naturschutzfachliche Bewertung und Analyse des Vorhabens. Wichtiger Bestandteil ist in vielen Fällen die sogenannte „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)“, in FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten ist regelmäßig auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nötig. Daneben erstellen wir ggf. die landschaftspflegerische Begleitplanung bzw. falls erforderlich die Ausgleichsflächenplanung. Zu unserem Leistungsspektrum gehört aber auch die Erstellung von Gutachten für Gerichtsverfahren.